Allgemeine Geschäftsbedingungen des SHS – Hausnotruf
e.K.
1. Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem SHS
– Hausnotruf e.K.
(nachstehend SHS genannt) und dem Kunden.
1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen. Verbraucher
im Sinne der AGB sind natürliche Personen, ohne dass diese eine gewerbliche oder
selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
2.Vertragsgegenstand/Leistungsbeschreibung/Maßnahmeplan/ Benutzung des Anschlusses
2.1. Der SHS
vermietet dem Kunden ein Hausnotrufgerät mit Handsender (Funkfinger)
und stellt den Anschluss an die Hausnotruf-Service-Zentrale sicher.
2.2. Der SHS ist ein anerkannter Leistungserbringer für die
Pflegekassen.
Hausnotrufgeräte und Hausnotruf-Service-Zentrale entsprechen den gesetzlichen
Bestimmungen der Pflegeversicherung sowie des Pflegehilfsmittelkatalogs.
2.3. Der SHS bietet den Kunden eine
täglich rund um die Uhr bereite
Notruf-Service-Dienstleistung an. Beim Auslösen eines Notrufs wird automatisch
eine
Wechselsprechverbindung mit der Zentrale hergestellt. Die Zentrale vermittelt
entsprechend des Gespräches mit dem Kunden sowie sonstiger Umstände
rasche und
angemessene Hilfeleistung.
2.4. Weiterhin ist der SHS für die Installation und das richtige
funktionieren des
Hausnotrufgerätes zuständig (Außer bei Fremdeinwirkung wird keine
Gewährleistung garantiert). Die benötigten Daten des Kunden werden
aufgenommen und an die Zentrale weitergeleitet. Die Zentrale ist 24
Stunden am
Tag an 365 Tagen im Jahr einsatzbereit und stellt die
Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit für den
Kunden sicher.
2.5. Fakultative Dienstleistung “Tagestaste“: Der SHS bietet den
Service des 24-
Stunden-Alarms, der bei nicht bestätigen der Tagestaste automatisch
einen Notruf
auslöst.
2.6. Voraussetzung für das Zustandekommen der
Hausnotruf-Service-Vereinbarung ist
der Eingang der vollständig ausgefüllten Vertragsunterlagen.
Der Kunde benennt der SHS die im Falle eines eingehenden Signals
gewünschte
Aktivitäten, wie zum Beispiel die Alarmierung von Bezugspersonen, des
Pflegedienstes
oder anderen Hilfeleistern und benennt hierzu mindestens eine Person
mit aktueller
Telefonnummer und Anschrift.
2.7. Die Hausnotrufzentrale
benachrichtigt im Notfall die im Maßnahmenplan
genannten Personen in der angegebenen Reihenfolge. Die erste
erfolgreiche
Benachrichtigung, entsprechend der Notrufverfolgungsliste, stellt der
SHS von jeder
weiteren Benachrichtigung frei. Kann im Notfall keine der angegebenen
Personen
erreicht werden, benachrichtigt die Zentrale im Namen und auf Kosten
des Kunden die
örtlich zuständigen Rettungskräfte. Kommt die Zentrale aufgrund des
Notrufs zu der
subjektiven Einschätzung, dass Lebensgefahr für den Kunden bestehen könnte,
ist er
berechtigt unter Auslassung der vereinbarten Notrufverfolgungsliste
unmittelbar die
zuständige Rettungsleitstelle zu benachrichtigen. Die Übernahme der
Kosten für die
Inanspruchnahme der jeweils eingeleiteten Hilfeleistung ist nicht
Bestandteil dieser Vereinbarung.
2.8. Den zum Zweck der Notfallverfolgung beauftragten Personen
gestattet der Kunde hiermit ausdrücklich den Zutritt zu seiner Wohnung. Soweit
nach pflichtgemäßer Abwägung aller erkennbaren Umstände keine geeignetere
Möglichkeit des raschen Zutritts besteht, sind die beauftragten Personen
berechtigt, die Wohnung im Notfall gewaltsam auf Kosten des Kunden zu öffnen.
Die dafür entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
2.9. Datenänderungen: Der Kunde informiert den SHS unverzüglich über
Veränderungen in der Person sowie insbesondere bei der Notrufverfolgung
z.B. Gesundheitszustand, Bezugsperson, Wohnungswechsel, Änderungen bei
Telefonnummern oder am Telefonanschluss).
2.10. Für die Installation und den Betrieb des Hausnotrufgeräts ist vom
Kunden standardmäßig ein Stromanschluss 230 V, ein Anschluss an das öffentliche
Telefonnetz, eine TAE-Telefonanschlussdose sowie ein Telefongerät
betriebsbereit und dauerhaft auf eigene Kosten vorzuhalten. Strom und
Telefonkosten trägt der Kunde. Bei vom Standard abweichenden technischen
Gegebenheiten beim Kunden ist der SHS seitens des Kunden vor Bestellung
anzufragen, ob hierfür entsprechende Hausnotrufgeräte zugelassen und lieferbar
sind.
2.11. Werden durch den Kunden oder Dritte zwischen das Hausnotrufgerät
und die öffentliche Telefonleitung weitere Geräte wie z.B. Telefonanlage oder
Internetrouter geschaltet, gehen Fehlfunktionen dieser Geräte zu Lasten des
Kunden. Der SHS wird insbesondere von Schadensersatzansprüchen freigestellt,
wenn dadurch kein Notruf abgesetzt werden konnte.
2.12. Die Bedienung des Hausnotrufgeräts erfolgt entsprechend der
Einweisung durch den SHS oder deren Mitarbeiter bzw. durch den vom SHS
beauftragten Vertragspartner. Zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme sind vom Kunden
Test-Notrufe über die Hausnotruf- Basisstation sowie über die Zusatzgeräte
(z.B. Handfunksender) an die Hausnotruf- Service-Zentrale abzusetzen. Folgen
aus fehlerhafter Bedienung oder unzureichender technischer Voraussetzungen zum
Absetzen eines Notrufs (z.B. bedingt durch Stromausfall, parallele Nutzung von
Internet oder Führen von Telefonaten) gehen zu Lasten des Kunden.
2.13. Die vorkonfigurierte Notfallnummer ist im Rahmen des
Telefonanschlusses des Kunden kostenpflichtig. Not- und Testanrufe sowie automatisierte
Statusmeldungen des Hausnotrufgeräts zur Sicherstellung der einwandfreien
Funktion (z.B. Stromausfall), verursachen Telefonkosten. Diese sind vom Kunden
selber zu tragen.
2.14. Dem Kunden ist bekannt, dass bei Ausfall oder Störung des Gerätes/der
Geräte oder bei Störungen im Telefonnetz, die Übermittlung von Meldungen sowohl
zur Zentrale als auch zu Hilfe leistenden Stellen unter Umständen nicht möglich
ist. Der Kunde testet das Hausnotrufgerät einschließlich der Zusatzgeräte in
regelmäßigen Abständen und teilt der Zentrale Störungen unverzüglich mit.
2.15. Eventuell aufgrund von falsch oder irrtümlich ausgelösten Alarmen
entstehende Kosten, wie z.B. der Einsatz eines Hilfeleisters,
gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt den SHS von allen Ansprüchen
Dritter frei.
2.16. Rundumpaket: Der SHS-Hausnotruf Bereitschaftsdienst: Bei der
Auswahl des SHS-Bereitschaftsdienstes (Rundumpaket) verpflichtet sich der
Kunden/-innen, jeweils ein Wohnungs- und Haustürschlüssel für eventuelle
Noteinsätze dem SHS bzw. dessen Vertreter zu übergeben. Der
SHS-Bereitschaftsdienst oder die Vertreter/-innen, nutzten die Schlüssel
ausschließlich für den Zutritt bei Noteinsätzen, um der
Rettungsleitstelle/Polizei Zutritt zu der Wohnung des Kunden/-innen zu
verschaffen. Der SHS-Bereitschaftsdienst
bzw. dessen Vertreter/-innen bemühen sich um
schnellstmöglichen Anfahrt. Für die Anfahrtszeit sind: Anfahrtsstrecke,
Uhrzeit und der aktuelle Verkehr ausschlaggebend. Daher wird und kann kein
fester Zeitrahmen für die Anfahrt angegeben werden. Rehabilitations- und Erstehilfe-Maßnahmen können vom SHS-Bereitschaftsdienst
bzw. von dessen Vertreter/-innen ausgeführt werden, sind jedoch nicht
Bestandteil dieses Vertrages und sind nicht dazu verpflichtet. In dem
Rundumpaket ist ein Bereitschaftsdienst-Einsatz pro Monat inklusive. Alle
weiteren Einsätze können mit einmalig 50,-€ berechnet werden. Der SHS kann das
Rundumpaket jederzeit kündigen, der Kunden/-innen mit einer Frist von 4 Wochen.
3. Vertragsabschluss
3.1. Die Angebote des SHS sind freibleibend. Der SHS hält sich die
Änderungen der
AGB, der Leistungsbeschreibung und der Preise vor.
3.2. Mit der Bestellung der Dienstleistung erklärt der Kunde
verbindlich, die bestellte Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen. Der SHS
ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder
durch Erbringung der Dienstleistung erklärt werden.
3.3. Bestellt der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Weg, wird
SHS den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt
noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann
mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie
aufgrund
von dem SHS nicht zu vertretenden Ereignissen, wie Betriebsstörungen,
behördliche
Anordnungen etc. verlängern, auch soweit die Ursache bei den
Vorlieferanten eintritt
(z.B. Verzögerung bei der Belieferung mit Hausnotrufgeräten) nach Wahl
der SHS die
Lieferung um die Dauer der Behinderung. Wenn die Behinderung länger als
1 Monat
dauert, besteht für den SHS sowie für den Kunden das Recht vom Vertrag
zurückzutreten.
3.5. Wegfall der Nutzungsmöglichkeit: Falls der Betreiber des
Festnetzes den Netz-
betrieb kündigt oder einstellt und es dem SHS unmöglich macht, die
vertraglich
vereinbarten Leistungen zu erbringen, so kann der Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist von
dem SHS gekündigt werden.
3.6. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung
unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Preise / Fälligkeit
4.1. Für die
Hausnotruf-Service-Dienstleistungen erhält der SHS die in der
Hausnotruf-Service-Vereinbarung angegebenen Entgelte.
4.2. Die Erhebung der laufenden Entgelte (sofern vom Kunden/-in zu
tragen) erfolgt
monatlich im Voraus und wird durch einen Dauerauftrag oder über das
Lastschriftverfahren beglichen.
4.3. Teilweise genutzte oder angebrochene Kalendermonate nach der
ersten Zahlung werden in voller Höhe abgerechnet. Monatsentgelte werden nicht
anteilig erstattet. Einmalig fällig werdende Entgelte (z.B. Sonderzubehör oder
Anfahrtspauschale) werden jeweils unmittelbar nach Erbringung der Leistung
fällig.
4.4. Der Kunde hat für die Deckung auf seinem Konto zu sorgen.
4.5. Geriet der Kunde in Zahlungsverzug wird der SHS dem Kunden/-in
eine Mahnung
zukommen lassen. Der fehlende Betrag und die zusätzlich entstandenen
Rücklastschriftgebühren sind innerhalb 1 Woche nach Erhalt der Belehrung zu
begleichen. Wird der Betrag nicht beglichen, so kann der SHS weitere Maßnahmen
einleiten.
4.6. Der SHS darf die Preise mit einer Vorankündigung von 4 Wochen zum
nächsten Monatsanfang ändern. Für diesen Fall (nicht bei Erhöhungen bedingt
durch öffentliche
Gebühren / Abgaben und Steuern), erhält der Kunde ein
Sonderkündigungsrecht zum
gleichen Datum. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht
innerhalb eines
Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat.
5. Dauer des Vertrages / Kündigung / Ende des Vertrages und
Geräterückgabe
5.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und
kann von beiden Seiten mit
einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5.2. Das Recht der Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus
wichtigem Grund
bleibt unberührt. Dies ist für den SHS gegeben, wenn der Kunde a) die
überlassenen
Gegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt oder zerstört,
b) mit der
Zahlung des Entgelts im Rückstand ist.
5.3. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form wirksam.
5.4. Das Hausnotrufgerät inkl. Zubehör ist in
einwandfreiem Zustand dem SHS zurückzugeben (per Post oder Übergabe an den benannten Vertragspartner
des SHS). Der Kunde trägt die Kosten des Rücktransports und das Risiko von Verlust und Beschädigung des Hausnotrufgeräts beim Rücktransport. Das monatliche Entgelt ist zu zahlen, bis das Hausnotrufgerät
einschließlich Zubehör bei der SHS oder beim benannten Vertragspartner
eingetroffen
ist (vgl. § 546a BGB). Bei Verlust und
Beschädigung gilt ein Wertersatz von
180 Euro für die Hausnotruf-Basisstation und 120 Euro pro Funkfinger.
5.5. Im Falle des Todes des Kunden/-in gilt der Vertrag mit Ende des jeweiligen
Kalendermonats als aufgelöst, sofern SHS das Hausnotrufgerät
einschließlich
Zubehör innerhalb von 4 Wochen zurückerhalten hat. Sollte diese Frist
nicht eingehalten
werden, wird jeder angebrochene Folgemonat mit 23,00 Euro
weiterberechnet, in dem
das Hausnotrufgerät inkl. Zubehör dem SHS oder dem benannten
Vertragspartner des
SHS nicht zur Verfügung steht.
6. Haftung für Schäden
6.1. Der Kunde hat die überlassenen Gegenstände schonend und pfleglich
zu behandeln und haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
6.2. Der SHS haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit ihrer
Leistungserbringung
ergebenden Schäden, gleich ob aus Vertragsverletzung oder aus
unerlaubter Handlung,
nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften:
a.) Für Personenschäden, für
Ansprüche nachdem Produkthaftungsgesetz, bei
vorsätzlich und grob fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden
nach den gesetzlichen Vorschriften.
b.) Bei Sach- und Vermögensschäden nur, wenn eine wesentliche
Vertragspflicht
verletzt wurde oder ein Fall des Verzugs, der Unmöglichkeit oder einer
zugesicherten
Eigenschaft vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typisch
vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
6.3. Im Übrigen ist die Haftung des SHS ausgeschlossen.
6.4. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die
Haftung der Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des SHS.
6.5. Der SHS übernimmt die kostenlose Ausführung von Reparaturen und
den Ersatz
schadhaft gewordener Einzelteile, sofern kein Verschulden des Kunden/-in
vorliegt.
7. Haftung des Erben
7.1 Die Schulden bleiben bestehen und gehen als Teil des
Nachlassvermögens gemäß § 1967 BGB auf den Erben über. Mit dem
Erbfall vereinigen sich zwei bisher getrennte Vermögensmassen, nämlich die
Aktiva und Passiva des Erblassers mit den Aktiva und Passiva des Erben.
Der Erbe haftet also auch mit seinem Eigenvermögen.
8. Datenschutz
8.1. Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich
behandelt.
8.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die von ihm erhobenen
personenbezogenen Daten, die aufgezeichnete sprachliche Kommunikation
und die
Verbindungsdaten unter Beachtung der EU-Datenschutzverordnung (DSGVO),
sowie des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der
Notruf-Service-Dienstleistung
Verarbeitet und genutzt werden. Außerdem das SHS die Unterschrift des
Kunden bzw. Bevollmächtigten in die benötigen Anträge setzen darf, damit der
Hausnotruf-Vertrag und gegeben falls die Kostenbeantragung bzw. Abrechnung
zustande kommt.
8.3 Der Kunde willigt ein, dass der SHS, soweit dies der
ordnungsgemäßen
Durchführung der Vertragsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-
und Abrechnungsdaten in Datensammlungen führt und diese gegebenenfalls an
verbundene
Unternehmen und/oder an den Vertragspartner des SHS und/oder an den
Vermittler
Per Email, Fax oder postalisch weitergibt und
das SHS den Kunden für werbezwecken kontaktieren darf.
8.4Schlussbestimmung
8.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen.
8.6. Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden,
so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
8.7. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.
1) Infoboxen
Besteht ein Pflegegrad
Wieso ist der Pflegegrad wichtig?
Ein
Hausnotrufsystem ist nach §40 Abs. 1 S.1 SGB XI ein technisches Pflegehilfsmittel
und steht dir schon ab Pflegegrad 1 zu. Deine Pflegekasse übernimmt
monatlich 25,50€.
Besteht ein Festnetz- /
Internetanschluss vor Ort?
Das Hausnotrufsystem verbindet sich über die Telefonleitung
mit unserer 24 Stunden besetzen Notrufzentrale, daher ist ein Festnetzanschluss
oder ein Internetrouter Voraussetzung.
Wenn kein aktiver Anschluss vorhanden ist, zahlt man 9,50€
pro Monat für das Zuhause Paket.
Hausnotruf für
Zuhause
- Hausnotrufgerät für zu Hause
- Sender als Armband oder Halskette
(wasserdicht)
- 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr
besetzt Notrufzentrale
- Einleitung der Hilfsmaßnahmen
Zuhause & Unterwegs
- Hausnotrufgerät für zu Hause und
unterwegs (deutschlandweit)
- GPS Ortung (deutschlandweit)
- Sender als Armband oder Halskette
(wasserdicht)
- 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr
besetzt Notrufzentrale
- Geofancing (Weglaufschutz) (Optional)
- Einleitung der Hilfsmaßnahmen
Bist du alleinlebend?
Diese Information ist für uns im
Notfall wichtig, da man demensprechende Hilfsmaßnahmen einleiten kann bzw.
wird.
Sprache
Wir
bieten den Notruf in den Sprachen Deutsch, Türkisch und Englisch an, so dass
auch Menschen die keinen bzw. schlecht deutsch sprechen auch im Ernstfall mit uns in der eigenen Muttersprache sprechen können.
Trageart für den Handsender
Der
Sender sehr leicht und wasserdicht und kann entweder als Armband
oder als Halskette getragen werden.
Gesundheitliche Einschränkungen
Alle
notwendigen Informationen über dein gesundheitliches Wohlbefinden wie z.B.
Vorerkrankungen, Medikamente sind hiermit in unserer Zentrale hinterlegt, so
dass im Ernstfall sofort geholfen werden kann.
Bezugsperson
Damit
wir im Ernstfall Deine Bezugsperson/-en informieren bzw. benachrichtigen können
sind diese Informationen für uns und für Dich sehr wichtig, umso mehr
Bezugspersonen du uns angeben kannst, umso besser.
Deine Vertragsunterlagen sind vollständig
Die ausgefüllten Vertragsunterlagen werden
uns und Dir zugeschickt, so dass wir das Notrufgerät nach den gemachten Angaben
einrichten können.