Was kostet ein Hausnotruf und welche Möglichkeiten zur Kostenübernahme gibt es?
Ein Hausnotrufsystem bietet Sicherheit und sorgt dafür, dass im Notfall schnell Hilfe zur Stelle ist. Doch bevor die Entscheidung für ein solches System fällt, stellt sich für viele Menschen die Frage nach den Kosten. Wir geben Ihnen hier einen umfassenden Überblick über die Hausnotrufkosten und zeigen, wie diese übernommen werden können.
Monatliche Grundgebühr für den Hausnotruf
Die monatliche Grundgebühr für ein Hausnotrufsystem liegt meist zwischen 25 und 30 Euro. Sie deckt die Basiskosten des Systems, die Erreichbarkeit der Notrufzentrale und die Verwaltung ab.
Bei SHS Hausnotruf beträgt die monatliche Gebühr 25,50 €. Dieser Betrag stellt sicher, dass der Nutzer zu jeder Zeit und in jeder Situation Unterstützung rufen kann. Diese Kosten können vollständig von der Pflegekasse erstattet werden, sofern ein Pflegegrad ab der Stufe 1 besteht.
Einmalige Kosten
Einige Anbieter erheben einmalige Gebühren. Diese Gebühr kann zwischen 10 und 50 Euro liegen.
Zusatzkosten für spezielle Funktionen
Viele Hausnotrufnutzer wünschen zusätzliche Funktionen, wie z. B. Sturzsensoren, GPS-Ortung oder mobile Notrufgeräte für unterwegs. Solche Zusatzoptionen verursachen oft weitere Kosten, die je nach Service und Anbieter zwischen 10 und 40 Euro pro Monat liegen können. Diese Zusatzleistungen bieten zusätzliche Sicherheit und sind besonders für Menschen geeignet, die ein erhöhtes Risiko für Stürze haben oder sich oft außerhalb des Hauses aufhalten. In unserem Hausnotruf-Vergleich zeigen wir, wie verschiedene Zusatzkomponenten ein Hausnotrufsystem erweitern können.
Wer beteiligt sich an den Hausnotrufkosten?
Die Kosten für ein Hausnotrufsystem können unter bestimmten Voraussetzungen teilweise oder ganz übernommen werden. Die gängigsten Optionen sind folgende:
Pflegekasse
Wenn ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt, kann die Pflegekasse monatlich bis zu 25,50 Euro übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Hausnotruf zur Sicherheit des Pflegebedürftigen beiträgt und dieser überwiegend allein lebt.
Krankenkasse/Sozialamt
Bei medizinischer Notwendigkeit – etwa wenn der Hausnotruf das Leben des Nutzers erheblich sicherer gestaltet – können auch Krankenkassen oder Sozialämter die Kosten übernehmen, insbesondere für zusätzliche Funktionen oder spezielle Systeme.
Private Zahlung
Für Zusatzoptionen und weitere Features trägt der Nutzer häufig einen Eigenanteil. Besonders mobile Geräte, GPS-Ortung und Sturzsensoren fallen in diesen Bereich und werden meist nicht von der Pflegekasse übernommen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicherzustellen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:
1. Anerkannter Pflegegrad: Der Nutzer muss einen anerkannten Pflegegrad haben, da die Pflegekasse ohne Pflegegrad die Grundkosten in der Regel nicht übernimmt.
2. Sicherheitsbedarf: Der Hausnotruf muss dazu beitragen, dass der Pflegebedürftige sicherer in seiner häuslichen Umgebung leben kann. Besonders allein lebende Personen haben hier gute Chancen auf eine Kostenübernahme.
Falls diese Voraussetzungen erfüllt sind, bietet SHS einen schnellen Antragsservice. So wird der Prozess für Dich erheblich vereinfacht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kostenübernahme
Generell gibt es mehrere Wege um eine Kostenübernahme zu erhalten. Nach unserer 10-jährigen Erfahrung als Hausnotrufanbieter empfehlen wir jedoch folgende Schritte:
1. Pflegegrad sicherstellen: Prüfe, ob ein Pflegegrad (1 bis 5) vorliegt. Ohne Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht.
2. Anbieter wählen: Entscheide dich für einen Hausnotrufanbieter, der das gewünschte System und Serviceangebot hat.
3. Antrag stellen: Oftmals stellen die Anbieter direkt den Antrag für Dich bei der zuständigen Kasse. Spreche Deinen Anbieter darauf an oder erkundige Dich vorab bei Deiner Kasse.
4. Antragsprüfung abwarten: Nach der Prüfung erhältst Du eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme in Form einer monatlichen Erstattung der Grundgebühr (bis zu 25,50 Euro).
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Hausnotruf ohne Pflegegrad: Möglichkeiten und Optionen
Ein Hausnotruf kann auch ohne Pflegegrad genutzt werden, meist auf Selbstzahlerbasis.
Fazit
Die Grundkosten eines Hausnotrufsystems können von der Pflegekasse übernommen werden, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und eine Notwendigkeit durch die Pflegekasse gesehen wird. Zusatzoptionen, wie mobile Notrufgeräte oder Sturzsensoren, sind meist privat zu finanzieren. Wer sich frühzeitig informiert kann die bestmögliche Unterstützung durch die Pflege- oder Krankenkasse erhalten.
Häufige Fragen
Ja, bei einem anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse 25,50 Euro monatlich übernehmen.
Sturzsensoren, GPS-Ortung und mobile Notrufgeräte sind oft optional und kosten zwischen 10 und 30 Euro zusätzlich pro Monat.
Du benötigst einen anerkannten Pflegegrad und können den Antrag bei der Pflegekasse stellen. Viele Anbieter unterstützen Dich dabei.
Neben dem Pflegegrad ist die Notwendigkeit des Hausnotrufs zur Sicherheit des Pflegebedürftigen erforderlich.
In bestimmten Fällen übernehmen auch Krankenkassen oder Sozialhilfeträger einen Teil der Kosten.
Bei einer Ablehnung hast Du die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu beantragen. Viele Anbieter unterstützen Dich dabei.
Bei einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen und eine erneute Prüfung zu beantragen.