Pflegegrad – Einfach erklärt und alle Vorteile im Blick

Alles was du zu pflegegraden wissen musst

Was sind Pflegegrade und welche Vorteile haben sie?

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die im Rahmen der Pflegeversicherung in Deutschland vorgenommen wird. Er dient dazu, den individuellen Pflegebedarf einer Person zu bewerten und entsprechende Leistungen zu ermöglichen. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen zugelassenen Gutachter.

Entlastung für pflegebedürftige Menschen und Angehörige durch einen Pflegegrad

Wenn jemand einen Pflegegrad zugesprochen bekommt, ergeben sich mehrere Vorteile und Unterstützungen. Diese Vorteile sollen sicherstellen, dass Pflegebedürftige eine adäquate Unterstützung erhalten, um möglichst lange selbstbestimmt und selbstständig leben zu können, sei es zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.

 

Die Höhe und Art der Leistungen sind abhängig vom jeweiligen Pflegegrad und werden spezifisch auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zugeschnitten.

 

Diese differenzierten Leistungen der Pflegekassen sind darauf ausgelegt, eine optimale Versorgung und umfassende Unterstützung sicherzustellen. 

 

Einige Vorteile und Leistungen sind folgende:

SHS Hausnotruf Knopf wird für eine schnelle Hilfe von einer älteren Frau gedrückt

Finanzielle Leistungen

Mit einem Pflegegrad stehen finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung, die helfen sollen, die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung zu finanzieren. Dazu gehören Pflegegeld (für die häusliche Pflege durch Angehörige) oder Pflegesachleistungen (für professionelle Pflegeleistungen).

Entlastung für Angehörige
Angehörige, die den Pflegebedürftigen pflegen, können durch den Pflegegrad Unterstützung erhalten, sei es durch Beratung, Schulungen oder finanzielle Entlastung.

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Mit höheren Pflegegraden (ab Pflegegrad 2) können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden, etwa für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.

Hilfsmittel und Wohnraumanpassungen

Je nach Bedarf können auch Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Wohnraumanpassungen finanziell unterstützt werden.

anspruch und vorteile der pflegrade 1-5

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Pflegegrad 1

  • Hausnotruf: Anspruch
  • Pflegegeld: Kein Anspruch
  • Pflegesachleistungen: Kein Anspruch
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag
  • Tages- und Nachtpflege: Kein Anspruch.
  • Kurzzeitpflege: Kein Anspruch, jedoch Umwandlung des Entlastungsbetrags möglich
  • Verhinderungspflege: Kein Anspruch
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: Zuschüsse bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme

Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

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Pflegegrad 2

  • Hausnotruf: Anspruch
  • Pflegegeld: 316 Euro monatlich (private Pflege z.B. durch Angehörige oder Bekannte)
  • Pflegesachleistungen: 724 Euro monatlich für professionelle Pflege durch Pflegedienste
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 689 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich
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Pflegegrad 3

  • Hausnotruf: Anspruch
  • Pflegegeld: 545 Euro monatlich  (private Pflege z.B. durch Angehörige oder Bekannte)
  • Pflegesachleistungen: 1.363 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich.
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.298 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich
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Pflegegrad 4

  • Hausnotruf: Anspruch
  • Pflegegeld: 728 Euro monatlich  (private Pflege z.B. durch Angehörige oder Bekannte)
  • Pflegesachleistungen: 1.693 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.612 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich
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Pflegegrad 5

  • Hausnotruf: Anspruch
  • Pflegegeld: 901 Euro monatlich  (private Pflege z.B. durch Angehörige oder Bekannte)
  • Pflegesachleistungen: 2.095 Euro monatlich
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich
  • Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.995 Euro monatlich
  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 Euro jährlich
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 Euro jährlich
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 Euro monatlich

Pflegegrad erhalten

Wie bekommt man einen Pflegegrad bei der Pflegekasse?

Basierend auf diesen Kriterien wird die Pflegebedürftigkeit der Person bewertet und einem der fünf Pflegegrade zugeordnet (Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5). Je höher der Pflegegrad, desto umfassender sind die Leistungen, die von der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden, um die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung zu unterstützen:

 

  • Mobilität: Wie selbstständig kann die Person sich fortbewegen?
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  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut kann die Person denken, verstehen und sich verständigen?
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  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Besteht ein erhöhter Betreuungsbedarf aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen?
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  • Selbstversorgung: Inwieweit kann die Person alltägliche Aufgaben wie Waschen, Anziehen, Essen usw. selbstständig erledigen?
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  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie gut kann die Person mit gesundheitlichen Einschränkungen umgehen?
  •  
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Alltag eigenständig organisieren und soziale Kontakte pflegen?
Hausnotruf - Alte Frau mit einem Hausnotruf Knopf um den Hals

Gerne unterstützen wir dich bei der Beratung und Beantragung eines Pflegegrades. Unsere erfahrenen Berater stehen dir zur Seite, um dich durch den Prozess zu führen und sicherzustellen, dass deine Bedürfnisse bestmöglich berücksichtigt werden. 

 

Kontaktiere uns für weitere Informationen oder vereinbare gleich einen Beratungstermin – wir sind für dich da.

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